Wir haben geöffnet!

Bei uns ist kein Schnelltest notwendig.
Laut § 2 Abs. 1 Corona LVO M-V unterliegen Blumenläden und Gartenbaucenter aktuell keiner Testpflicht für Kunden.

Aber denken Sie bitte weiterhin an die Abstandsregeln und die Maskenpflicht.

Geben Sie acht und bleiben gesund!!!

Wir freuen uns auf Ihren Besuch